Artikel veröffentlichen

Jeder kann Artikel auf RA-Blog.de veröffentlichen, sofern es sich um bei dem Artikel um das Themengebiet der Rechtswissenschaft handelt.

Welche Vorteile haben Sie durch Veröffentlichung Ihres Artikels auf RA-Blog.de?

  1. Sie können eigene Kontaktinformationen als Autor im Umfeld des Artikels angeben
  2. Telefon / Fax / Email – oder Anschrift – die Gestaltung bleibt Ihnen überlassen
  3. Foto oder Bildmaterial ist ebenfalls möglich
  4. Link zu Ihrer Homepage (gut für das Suchmaschinen-Ranking Ihrer eigenen Seite)
  5. Ein frei wählbarer Link im Context des Artikels (gut für Suchmaschinen-Ranking Ihrer eigenen Seite)
  6. Der Artikel wird über RSS an Hunderten von anderen Internet-Seiten zum Thema Recht und Rechtswissenschaften verteilt

Die Voraussetzungen, um einen entsprechenden Artikel auf RA-Blog zu veröffentlichen, sind folgende:

  1. Der Artikel muss individuell sein. Ein Artikel, der bereits auf anderen Internet-Seiten zu finden ist, kann leider nicht angenommen werden.
  2. Der Artikel muss mindestens 300 Wörter enthalten
  3. Der Artikel muss dem Leser einen Mehrwert bieten und qualitativ ansprechend geschrieben sein

Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, so kann der Artikel auf RA-Blog.de veröffentlicht werden.

Falls Sie einen Artikel haben und einreichen wollen, sind folgende, einfache Schritte notwendig:

  • Registrieren Sie sich mit Ihrer Email Adresse auf RA-Blog.de
  • Sie erhalten Ihr persönliches Passwort per Email und melden sich mit den Benutzerdaten aus der Email an
  • Im Mitarbeiter-Bereich von RA-Blog.de gehen Sie auf “Arikel” => “Erstellen” und schreiben Ihren Arikel, und reichen Ihn zur Revision ein
  • Nach Prüfung Ihres Artikels wird dieser auf RA-Blog.de freigeschaltet