Jeder kann Artikel auf RA-Blog.de veröffentlichen, sofern es sich um bei dem Artikel um das Themengebiet der Rechtswissenschaft handelt.
Welche Vorteile haben Sie durch Veröffentlichung Ihres Artikels auf RA-Blog.de?
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- Telefon / Fax / Email – oder Anschrift – die Gestaltung bleibt Ihnen überlassen
- Foto oder Bildmaterial ist ebenfalls möglich
- Link zu Ihrer Homepage (gut für das Suchmaschinen-Ranking Ihrer eigenen Seite)
- Ein frei wählbarer Link im Context des Artikels (gut für Suchmaschinen-Ranking Ihrer eigenen Seite)
- Der Artikel wird über RSS an Hunderten von anderen Internet-Seiten zum Thema Recht und Rechtswissenschaften verteilt
Die Voraussetzungen, um einen entsprechenden Artikel auf RA-Blog zu veröffentlichen, sind folgende:
- Der Artikel muss individuell sein. Ein Artikel, der bereits auf anderen Internet-Seiten zu finden ist, kann leider nicht angenommen werden.
- Der Artikel muss mindestens 300 Wörter enthalten
- Der Artikel muss dem Leser einen Mehrwert bieten und qualitativ ansprechend geschrieben sein
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, so kann der Artikel auf RA-Blog.de veröffentlicht werden.
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